Psychotherapeutische Praxis für Kinder und Jugendliche
M.A. Konstanze Schubert

Hier werden einige Fragen beantwortet, die Sie sich stellen könnten.
Kontaktieren Sie mich gerne, falls Fragen offen bleiben.


Bei Interesse hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder nutzen Sie das Kontaktformular meiner Website um ihre Nachricht zu schreiben. Geben Sie dort möglichst ihre Telefonnummer für einen Rückruf mit an. Ich versuche, mich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung zu setzen.

Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse die Therapie, privat Versicherte zahlen die Therapie erstmal selbst (Abrechnung nach GOP) und können sich dann um die Erstattung der Beträge bei ihrer Versicherung kümmern. Die Erstattungen sind je nach Versicherungsvertrag verschieden. Man sollte sich deshalb schon vor Beantragung einer Therapie bei der privaten Krankenkasse informieren.

Zunächst finden bis zu 5 Sprechstunden (je 50 min.) mit dem Patienten oder auch den Bezugspersonen statt. In diesen Stunden soll der Therapiebedarf geklärt und die Chemie zwischen Patient und Therapeut geprüft werden. Dann erfolgen zwei bis sechs probatorische Sitzungen (je 50 min.) zur Diagnosefindung (Diagnostik). Nach spätestens der dritten Probatorikstunde sollte der Therapieantrag gestellt werden. Die Formulare gebe ich ihnen und erkläre den Ablauf. Wenn die Therapie genehmigt ist, kann dann gestartet werden. Die Therapie kann dann bei Kurzzeittherapie 24-30 Stunden oder Langzeittherapie 48-60 Stunden, mit Verlängerung auch noch länger, dauern.

In der Regel findet Psychotherapie anfangs meist einmal wöchentlich statt, sofern man schon einen regulären Therapieplatz hat. Später können, je nach Ziel und Therapiefortschritt die Zeitabstände größer werden.

Jugendliche können sich auch ohne Wissen der Eltern an einen Psychotherapeuten wenden. In der Regel können gesetzlich Versicherte Jugendliche ab 15 Jahren die Psychotherapie selbständig bei der Krankenkasse beantragen, soweit der Therapeut die Einsichtsfähigkeit als ausreichend betrachtet. Bei privatversicherten Jugendlichen müssen die Sorgeberechtigten die Kostenübernahme bei der Versicherung veranlassen oder die Kosten selbst übernehmen.

Mitzubringen sind die Chipkarte der Krankenversicherung und gegebenenfalls Berichte von Vorbehandlern. Je nach Anliegen sind auch Schulzeugnisse und ähnliches hilfreich.

Ja, der Therapeut hat eine Schweigepflicht. Diese darf (oder muss) nur bei Einschätzung von Selbst- oder Fremdgefährdung gebrochen werden, um Leben und Gesundheit zu schützen.